Das ist die Gesetzeslage: Sind Bengalos erlaubt bzw. legal?


Grundsätzlich ist für den Kauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern ab der Kategorie F2 in Deutschland ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben. Sie dürfen nur in den letzten 3 Werktagen des Jahres verkauft und nur am 31.12. und 01.01. verwendet werden – außerhalb dieses Zeitraumes ist ihre Verwendung nicht erlaubt.

Bengaltöpfe und Bengalos stellen aber einen Sonderfall dar. Sie sind meist in der Kategorie T1 (Pyrotechnische Gegenstände für Bühnen mit geringer Gefährdung) oder P1 (Pyrotechnische Gegenstände für sonstige Zwecke mit geringer Gefahr) zugelassen. Als solches ist ihre Verwendung zum vorgesehenen Zweck in Deutschland problemlos das ganze Jahr über erlaubt und legal – bei vielen Bengalo-Fackeln handelt es sich beispielsweise um Signalfackeln für die Seefahrt, womit sie in die Kategorie P1 fallen.

Allein die Tatsache, dass die Bengalos zweckentfremdet werden, macht ihr Abbrennen juristisch betrachtet nicht zu einer Ordnungswidrigkeit oder gar einer Straftat. Prinzipiell ist das Abbrennen von Bengalos also das ganze Jahr über erlaubt – auch in der Öffentlichkeit. Die unter anderem auch von Polizeigewerkschaften vertretene Position, eine nicht zweckgemäße Verwendung sei von Grund auf illegal ist nicht zutreffend. Es gilt aber zu beachten, dass auch nach aktueller Gesetzeslage eine Betrachtung des Einzelfalls durchaus zu einer Einordnung als Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat führen kann.


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