Wo darf man Bengalos zünden?


Das Abbrennen von Bengalos ist gesetzlich prinzipiell nicht verboten. Daraus ergibt sich, dass insbesondere auf Privatgrundstücken das Entzünden eines Bengalos nicht illegal ist. Gleiches gilt theoretisch im öffentlichen Raum. Allerdings ist hier Vorsicht geboten. Bengalos brennen extrem hell, sodass direktes Hineinblicken in die Flamme zu Schädigungen der Augen führen kann. Außerdem werden beim Abbrennen im öffentlichen Raum schnell Dritte gefährdet, was zu einer Strafbarkeit führen kann.

Es empfiehlt sich also, das Abbrennen von Bengalos auf Privatgrundstücke zu beschränken. Insbesondere Bengalos der Klassen T1 und P1 sollten dabei durch Blenden vor direkten Blicken abgeschirmt sein.


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